Das Logo des Sickingen-Gymnasiums. Dunkelblaues Quadrat mit weißem Schriftzug des Schulnamens in der linken oberen Ecke. Silhouette der Burg Nanstein im Anschnitt unten rechts.

Häufige Fragen

Beurlaubungen

Beurlaubungen vom Unterricht oder sonstigen Schulveranstaltungen sind nur aus dringenden Gründen zulässig. Sie sind grundsätzlich von den Erziehungsberechtigten (ab 18 Jahre von der Schülerin/vom Schüler selbst) in der Regel spätestens eine Woche vorher schriftlich zu beantragen. Die Schule kann für Folgen der Beurlaubung keine Verantwortung übernehmen. Das Beurlaubungsgesuch für eine Unterrichtsstunde ist an den jeweiligen Fachlehrer und für bis zu drei Unterrichtstage an den Klassen- oder Stammkursleiter zu richten. Über darüberhinausgehende Fälle entscheidet die Schulleiterin.

Beurlaubungen unmittelbar vor und nach den Ferien sollen lt. Schulordnung nicht ausgesprochen werden. Aus ganz zwingenden, unabweisbaren Gründen (z.B. notwendiger Kuraufenthalt einer Schülerin oder eines Schülers) kann die Schulleiterin Ausnahmen gestatten. Ein kostengünstiger Flug ist kein Grund für eine Beurlaubung.

Dazu die Schulordnung:

§ 38
Beurlaubung, schulfreie Tage
(1) Eine Beurlaubung vom Unterricht und von sonstigen für verbindlich erklärten schulischen Veranstaltungen kann aus wichtigem Grund erfolgen. Die aus religiösen Gründen erforderliche Beurlaubung ist zu gewähren.
(2) Eine Beurlaubung von einzelnen Unterrichtsstunden gewährt die Fachlehrkraft. Bis zu drei Unterrichtstagen beurlaubt die Klassenleiterin, der Klassenleiter, die Stammkursleiterin oder der Stammkursleiter, in anderen Fällen die Schulleiterin oder der Schulleiter. Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sollen nicht ausgesprochen werden; Ausnahmen kann die Schulleiterin oder der Schulleiter gestatten. Die Vorlage einer schriftlichen Begründung und die Vorlage von Nachweisen kann verlangt werden.
(3) Das fachlich zuständige Ministerium kann schulfreie Tage festlegen.

§ 39
Nichtteilnahme am Sportunterricht
(1) Schülerinnen und Schüler nehmen am Sportunterricht nicht teil, wenn ihr Gesundheitszustand dies erfordert.
(2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann in Abstimmung mit der Sportlehrkraft festlegen, dass die Schülerin oder der Schüler am Unterricht einer anderen Klasse oder eines anderen Kurses teilnimmt.
(3) Die Vorlage einer schriftlichen Begründung und die Vorlage von Nachweisen, insbesondere von ärztlichen und ausnahmsweise auch von schulärztlichen Attesten, kann verlangt werden.

Dürfen Handys in der Schule genutzt werden?

In der Hausordnung ist die Handynutzung eindeutig geregelt:

„Jeglicher Gebrauch von Handys und privaten Aufzeichnungs- und Abspielgeräten (Bild und Ton) ist auf dem Schulgelände nicht erlaubt. Diese Geräte (einschließlich Zubehör, z.B. Kopfhörer) müssen ausgeschaltet sein und dürfen nicht bereitgehalten oder sichtbar mitgeführt werden.

Für individuelle Ausnahmen ist eine vorherige Absprache mit der jeweils unterrichtenden Lehrkraft erforderlich.

Die Nutzung von Smartphones, Tablets und anderen internetfähigen Geräten ist an eigens dazu ausgewiesen Bereichen unter folgenden Bedingungen erlaubt:

  • Die Geräte werden ausschließlich zu unterrichtsrelevanten Zwecken genutzt
  • Die Bildschirminhalte sind auf Verlangen einer Lehrkraft zu präsentieren
  • Bei Verstößen kann die Schülerin/der Schüler von einer weiteren Nutzungsberechtigung ausgeschlossen werden.
  • Diese Regelung gilt auch für die Cafeteria und den MSS-Aufenthaltsraum.

Das Empfangen und Weiterleiten/Senden von Bildern, Tonaufnahmen und Filmen über kabellose Schnittstellen oder Verkabelung der Handys u.a. ist auf dem Schulgelände untersagt.

  • Bei einem Verstoß gegen diese Nutzungsordnung werden die Geräte ausgeschaltet, von der Lehrkraft eingezogen und im Sekretariat abgegeben und im Tresor gelagert
  • Die Schülerinnen und Schüler sollen die Eltern in einer kurzen Nachricht über den Handyeinzug informieren (damit diese nicht vergeblich versuchen, ihre Kinder anzurufen).
  • Das Gerät wird nur den Eltern persönlich ausgehändigt, über Ausnahmen entscheidet die Schulleiterin
  • Bei Verstoß gegen die Jugendschutzbestimmungen wird das Gerät der Polizei ausgehändigt.

Bei Leistungsüberprüfungen kann die Nutzung von unerlaubten Hilfsmitteln (von elektronischen Geräten, z.B. Handy) als Täuschungsversuch gewertet werden.

Die Geräte sind bei Verlust nicht versichert.

Wann findet der jährliche Info-Tag statt?

Der jährliche Info-Tag (Tag der offenen Tür) findet an unserer Schule stets am Samstag vor dem 1. Adventswochenende statt.

Unterricht bei extremen Wetterverhältnissen

Folgende Regelung gilt für den Unterricht bei extremen Wetterverhältnissen, insbesondere bei Eis- und Schneeglätte.

Grundsätzlich gilt: Der Unterricht findet statt.
Unabhängig davon obliegt jedoch den Eltern die Entscheidung, ob Ihr Kind in extremen Situationen – wenn der Schulweg aus Ihrer Sicht unzumutbar ist – zu Hause bleibt. In einem solchen Fall benachrichti-gen diese bitte am gleichen Tag telefonisch das Sekretariat der Schule und geben ihrer Tochter bzw. ihrem Sohn bei der Rückkehr eine an die Klassenleitung gerichtete schriftliche Entschuldigung mit.

Sollte aufgrund einer eindringlichen Warnung des Deutschen Wetterdienstes am nächsten Tag der Unterricht entfallen, erfolgt eine entsprechende Information auf der Schulhomepage. Gibt es einen solchen Hinweis nicht, ist davon auszugehen, dass der Unterricht planmäßig stattfindet.

Wird die Schule durch die entsprechende Stelle der Kreisverwaltung darüber informiert, dass der Bus- bzw. Zugverkehr eingestellt werden muss, werden die Kinder vorzeitig nach Hause entlassen.

Hitzefrei

Die Schulleitung behält sich vor, in Absprache mit der Personalvertretung unter Berücksichtigung unterrichtlicher und außerunterrichtlicher Belange, bei extremer Hitze den Unterricht vorzeitig enden zu lassen.

Wie wird eine AG belegt?

Am Sickingen-Gymnasium Landstuhl werden in jedem Jahr eine Vielzahl von Arbeitsgemeinschaften angeboten.

Die Information der Schüler und Eltern über das AG-Angebot erfolgt über:

  • den Elternbrief mit Rücklaufzettel
  • Veröffentlichung auf der Homepage
  • Aushang am "schwarzen Brett" in der Schule

Wenn sich Ihr Kind für eine AG entscheidet, kann es sich über das IServ-Profil unter "Gruppenbewerbungen" für die AG eintragen. Die betreuende Lehrkraft nimmt diese Bewerbung dann an und informiert im Anschluss über den nächsten AG-Termin. Sollte es dabei wider Erwarten Probleme geben, informieren Sie bitte die Klassenleitung.

Was muss bei der Abmeldung vom laufenden Unterrichtstag beachtet werden?

Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5-10

Sollte ihr Kind aus dringendem Grund (z.B. Unwohlsein) den laufenden Unterrichtstag vorzeitig beenden müssen, werden die Erziehungsberechtigten angerufen, um ihr Kind im Sekretariat oder in der Bibliothek abzuholen.

Die Schülerinnen und Schüler aus der MSS tragen sich in die im Sekretariat ausliegende Liste ein.

Wie erhalte ich einen Termin bei einer Lehrkraft?

Sollten Sie einen Termin bei Kolleginnen und Kollegen wünschen, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat (telefonisch oder per E-Mail, z.B. über das Kontaktformular der Homepage). Die Kolleginnen und Kollegen werden durch Frau Neumann informiert und melden sich bei Ihnen zurück – selbstverständlich können Sie auch über Ihr Kind einen Termin absprechen. Der Sprechstundenplan der Kolleginnen und Kollegen ist auf der Homepage veröffentlicht.

Wie melde ich einen Termin am Elternsprechnachmittag an?

In der Regel findet einmal im Jahr ein Elternsprechnachmittag statt, dieser ist folgendermaßen geregelt:

An diesem Tag haben die Eltern zwischen 15:00 Uhr und 19:00 Uhr Gelegenheit, die Lehrerinnen und Lehrer der Schule zu sprechen.
Um den Erziehungsberechtigten oder den mit der Erziehung Beauftragten unnötigen Leerlauf und überlange Wartezeiten zu ersparen und den Lehrkräften eine Vorbereitung der Gespräche zu ermöglichen, sind die Sprechzeiten auf ca. 10 Minuten beschränkt. Auch für den Elternsprechnachmittag sollten sie eine Voranmeldung einhalten.

Hierzu können die Schülerinnen und Schüler rechtzeitig vorher mit den Fachlehrkräften (mit Hilfe einer vorbereiteten Liste) konkrete Termine vereinbaren. Diese Pläne werden an den Sprechzimmertüren ausgehängt.

Sollte ein ernsthaftes Problem vorliegen, das einen größeren Zeitaufwand erfordert, verweisen wir auf die regelmäßigen wöchentlichen Lehrersprechstunden bzw. auf die Möglichkeit, einen gesonderten Gesprächstermin mit der Fachlehrkraft zu vereinbaren.

Was ist der Förderverein und wie kann ich Mitglied werden?

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er will die Schule bei ihrer unterrichtlichen und erzieherischen Aufgabe ideell und materiell unterstützen. Dies geschieht insbesondere durch die Unterstützung begabter und sozial schwächerer Schüler, z.B. durch gezielte Zuschüsse bei Exkursionen, Klassenfahrten, Theaterfahrten, bei der Durchführung von Schulpartnerschaften sowie für Unternehmungen, für die keine oder unzureichende Schulmittel zur Verfügung stehen. Weitere Fördermaßnahmen liegen im Bereich der Instrumentalausbildung junger Schüler, der Hausaufgabenbetreuung, von Sport- und Theateraktivitäten oder anderer, der Bildung und Erziehung dienender Zwecke. Der Verein dient der Festigung der Schulgemeinschaft und einer verstärkten Einbeziehung der Schule in die Öffentlichkeit. Alle Leistungen des Vereins erfolgen freiwillig, ein Rechtsanspruch auf sie besteht nicht. Der Verein unterstützt die Schule bei ihren unterrichtlichen und erzieherischen Aufgaben - sowohl finanziell als auch auf ideeller Basis. Unter „Unterstützte Projekte“ finden Sie auf unserer Homepage einen Auszug unserer Projekte der letzten Jahre. Darüber hinaus will der Verein eine Möglichkeit schaffen mit der "alten" Schule in Verbindung zu bleiben und ehemalige Mitschüler oder Lehrer weiterzusehen.
Wenn Sie Mitglied werden möchten, können Sie den Verein direkt auf seiner Homepage freunde-sgl.de kontaktieren bzw. das entsprechende Formular dort herunterladen oder direkt über den Kollegen Herrn Oliver Schneider in Verbindung treten.

Wie sind Nachschriften bzw. Nachschreibtermine organisiert?

Klasse 5-10

Sollte Ihr Kind eine Klassenarbeit oder eine schriftliche Überprüfung versäumt haben, wird in der Regel ein Nachschreibtermin angesetzt.
Dabei kann es auch sinnvoll sein, ihr Kind an einem gemeinsamen Nachschreibtermin teilnehmen zu lassen. Darüber hinaus können Schülerinnen und Schüler aus der SI zu den Kursarbeiten der Oberstufenschüler dazugesetzt werden. In jedem Fall wird ihr Kind rechtzeitig über den neuen Termin informiert werden

MSS

In der Oberstufe werden offizielle Nachschreibtermine zentral geplant.
Es sollen nach Möglichkeit diese offiziellen Nachschreibtermine wahrgenommen werden. Fehlt eine Schülerin oder ein Schüler länger und somit an mehreren KA-Terminen, dann werden individuelle Lösungen gesucht, so dass möglichst wenig Unterricht ausfällt und eine Aufsicht gegeben ist.

An den freien Tagen während der mdl. Abiturprüfungen wird u.U. auch ein Nachschreibtermin angesetzt, damit die Schülerinnen und Schüler möglichst wenig Unterricht versäumen. Dieser Termin soll möglichst am Donnerstag (falls am Donnerstag und Freitag geprüft wird) bzw. am Dienstag (falls am Montag und Dienstag geprüft wird) stattfinden, damit die Schülerinnen und Schüler und deren Familie ein verlängertes Wochenende am Stück haben.

Wie kann mein Kind einen Spind reservieren?

In einigen Fluren stehen Schließfächer für die Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. Die Vergabe erfolgt direkt durch die Vertriebsfirma. Sie können ein Schließfach – sofern verfügbar – direkt auf der Website der Fa. AstraDirect buchen (Wählen Sie als Ort "Landstuhl Sickingenstadt"). Alternativ erhalten Sie Antragsformulare im Sekretariat II bei Frau Brill.

Die Spinde dürfen nur in den 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn und nach der 6. Stunde sowie in den Raumwechselphasen zwischen 1. und 2.; 3. und 4., sowie 5. und 6. Stunde aufgesucht werden. In den Pausen ist es nicht gestattet, die Schließfächer zu nutzen.