Krankmeldung
Es liegt in der Verantwortung der Eltern und Sorgeberechtigten, dass ihre Kinder ihrer Verpflichtung zum Schulbesuch gewissenhaftnachkommen.
Im Krankheitsfall ist die Schule am ersten Krankheitstag vor Unterrichtsbeginn zu informieren. Wir bitten darum, dies über die Plattform „Webuntis“ zu erledigen. Wenn hier eine entsprechende, ausformulierte Begründung eingetragen wird, entfällt die Verpflichtung zur schriftlichen Erklärung („Entschuldigung“).
Das Führen des Entschuldigungsbogens und die Attestpflicht für den Fall, dass eine Klausur der MSS betroffen ist, bleiben davon unberührt.
Die bislang bestehende Möglichkeit, die Abmeldung per E-Mail an krankmeldung@sg-l.schule vorzunehmen, ist weiterhin gegeben. In diesem Fall ist eine schriftliche Begründung der Abwesenheit spätestens am dritten Tag der Abwesenheit bei der Klassenleitung/Stammkursleitung vorzulegen.
Die Abmeldung von nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern kann ausschließlich durch die Sorgeberechtigten erfolgen. Volljährige Schülerinnen und Schüler können ihre Abmeldung selbst vornehmen. Abmeldungen im Sekretariat durch andere Schülerinnen und Schüler werden nicht akzeptiert.
Sollte eine Schülerin oder ein Schüler im Laufe des Unterrichtstages erkranken und den Unterricht vorzeitig beenden müssen, muss sie bzw. er von einer sorgeberechtigten oder einer von dieser beauftragten Person persönlich im Se-
kretariat abgeholt werden.
Volljährige Schülerinnen und Schüler melden sich persönlich im Sekretariat ab, wenn sie vorzeitig den Unterricht verlassen möchten. Für diese versäumte(n) Stunde(n) ist keine schriftliche Erklärung nachzureichen.
