Das Logo des Sickingen-Gymnasiums. Dunkelblaues Quadrat mit weißem Schriftzug des Schulnamens in der linken oberen Ecke. Silhouette der Burg Nanstein im Anschnitt unten rechts.

Besuchsschüler

Immer wieder wird seitens externer Schülerinnen und Schülern der Wunsch vorgebracht, einen oder mehrere Tage an unserer Schule zu hospitieren, sei es, dass sie unsere Schule kennen lernen wollen, dass sie befreundete Schülerinnen und Schüler für einen Tag in die Schule begleiten wollen oder dass sie als Ehemalige ihre alten Klassen besuchen wollen.

Sollte Ihr Kind unsere Schule für einen oder mehrere Tage besuchen wollen, finden Sie hier die entsprechenden Informaitonen:

  • Spätestens eine Woche vor dem gewünschten Besuchsbeginn lassen Sie dem Sekretariat der Schule das ausgefüllte Antragsformular zukommen.

Der Besuchsschüler bzw. die Besuchsschülerin verpflichtet sich, dass

  • er/sie sich zu Beginn des ersten Besuchstages im Sekretariat der Schulleitung vorzustellt;
  • er/sie das vom Antragssteller und dem Schulleiter unterschriebene Antragsformular jeder Fachlehrkraft zu Beginn einer Unterrichtsstunde vorlegt;
  • er/sie sich in dem Fall, dass eine Fachlehrkraft seine/ihre Anwesenheit ablehnt (bspw. wegen einer Klassenarbeit) in der Bibliothek aufhält;
  • er/sie sich an die Hausordnung des Sickingen-Gymnasiums hält;
  • er/sie sich an die Anwesenheitspflicht an der Schule und auch im Klassen-/Fachraum hält; ihm/ihr bei Fehlverhalten die Besuchserlaubnis entzogen werden kann und
  • er/sie von den Antragsstellern abgeholt werden muss.