Das Logo des Sickingen-Gymnasiums. Dunkelblaues Quadrat mit weißem Schriftzug des Schulnamens in der linken oberen Ecke. Silhouette der Burg Nanstein im Anschnitt unten rechts.

Kritik- und Beschwerdekultur

Im schulischen Alltag entstehen mitunter Missverständnisse, Konflikte oder Beschwerden – ein normaler Bestandteil des Zusammenlebens in einer komplexen Organisation. Beschwerden wirken als Frühwarnsystem und zeigen Optimierungsbedarfe auf. Wir haben daher Grundsätze, Zuständigkeiten und geregelte Wege der Konfliktlösung und der Bearbeitung von Beschwerden definiert. Durch diese verbindlichen Strukturen können auch Gefährdungen frühzeitig wahrgenommen, angesprochen und professionell bearbeitet und so auch ein sinnvoller Bestandteil des schulischen Schutzkonzepts werden.

Folgende Stufen des Beschwerdeverfahrens haben wir eingerichtet:

  • Stufe 1 – Informelle Klärung: Auf Stufe 1 soll der Konflikt im direkten Gespräch zwischen den unmittelbar Betroffenen zur Sprache gebracht und möglichst auch gelöst werden. Es sind unterstützende Rollen vorgesehen. Beschwerden, die direkt an die Schulleitung gerichtet sind, werden von dieser üblicherweise an die zuständigen Ansprechpartner zur Bearbeitung weitergeleitet. Die Schulleitung behält sich jedoch vor, im Einzelfall eine Beschwerde direkt im Sinne der o.a. Leitlinien zu bearbeiten.
  • Stufe 2 – Vermittelte Klärung: Wenn Stufe 1 erfolglos verlaufen ist, wird eine Vermittlung eingeschaltet, die die Aufgabe hat, die Angelegenheit möglichst niederschwellig zu lösen. Hier sind insbesondere Klassenleitungen, Beratungslehrkräfte oder Schulsozialarbeit sowie bei Problemen der Leistungsbewertungen die Fachkonferenzleitungen gefragt.
  • Stufe 3 – Formelle Beschwerde: Wenn eine vermittelte Klärung erfolglos war, kann das Problem bei der Schulleitung vorgebracht werden. Diese prüft die Beschwerde, bindet das Schulleitungsteam mit ein, holt Stellungnahmen ein, moderiert ggf. weitere Gespräche, trifft eine Entscheidung und informiert die Beteiligten. Beschwerden, die direkt an den Schulleiter gerichtet sind, werden von diesem üblicherweise an die zuständige Stufenleitung zur Bearbeitung weitergeleitet. Der Schulleiter behält sich jedoch vor, im Einzelfall eine Beschwerde direkt im Sinne der o.a. Leitlinien zu bearbeiten.
  • Stufe 4 – Widerspruch / Schulaufsicht: Für Beschwerden über Verwaltungsakte (Versetzung, Ordnungsmaßnahmen, Prüfungsentscheidungen etc.) gelten die gesetzlichen Vorgaben. Hier ist der erste Ansprechpartner der Schulleiter oder seine Stellvertreter. Alles Weitere klären das Schulgesetz sowie über die Schulaufsicht die Verwaltungsgerichtsordnung.

Die Beschwerdewege der Schülerinnen und Schüler:

Die Beschwerdewege der Eltern und Sorgeberechtigten:

Die Beschwerdewege der Lehrkräfte:

Wir bitten alle Beteiligten um die Einhaltung dieser Beschwerdewege und natürlich das A und O einer funktionierenden Kommunikation: Respekt, Sachlichkeit, Lösungsorientierung.

Bei Fragen zur Thematik wenden Sie sich bitte an die Schulleitung. Diese stellt auch gerne das zu Grunde liegende Konzept zur Verfügung.