Das Logo des Sickingen-Gymnasiums. Dunkelblaues Quadrat mit weißem Schriftzug des Schulnamens in der linken oberen Ecke. Silhouette der Burg Nanstein im Anschnitt unten rechts.

Hausordnung

Wir alle – Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer – wissen, dass eine vertrauens-volle Zusammenarbeit und ein freundlicher Umgang miteinander eine gute Schule auszeichnen!

Grundlage für das Zusammenleben und die Arbeit in der Schule ist die Beachtung einiger Grundsätze.
Sie einzuhalten und nötigenfalls auf andere Personen in diesem Sinne einzuwirken, sollte selbstverständlich sein.

  1. Verhalten der Schüler vor Unterrichtsbeginn

1.1. Die Schüler können sich nach ihrem Eintreffen vor Unterrichtsbeginn im Schulgebäude aufhalten, jedoch nur in den dafür vorgesehenen Sälen (vgl. entspr. Raumplan). Bibliothek und Sekretariat 1 können zu den jeweiligen Öffnungszeiten aufgesucht werden.

1.2. Beim Gongsignal um 07.50 Uhr begeben sich die Schüler zu ihren Unterrichtsräumen.

1.3. Ist der unterrichtende Lehrer 10 Minuten nach Stundenbeginn nicht erschienen, so verständigt der Klassen- bzw. Kurssprecher das Sekretariat.

  1. Verhalten der Schüler während der Pausen

2.1. Zu Beginn der Pausen begeben sich alle Schüler der Klassen 5 – 10 sofort und auf kürzestem Weg in den Schulhof.

2.2. Ballspiele und Schneeballwerfen im Schulhof sind wegen der damit verbundenen Gefahren verboten.

2.3. Sonderregelung für die 5. und 6. Klassen: Die Schultaschen werden im Pausenhof an der jeweils ausgewiesenen Stelle abgelegt; der Wochendienst bleibt zurück und beaufsichtigt die abgestellten Schultaschen.

2.4. Den Schülern der Oberstufe stehen in der Pause und in Freistunden zusätzlich MSS-Aufenthaltsräume zur Verfügung. Der Aufenthalt in Kurs- oder Fachsälen ist nicht erlaubt.

2.5. Das Verlassen des Schulgeländes ist den Schülern der Klassen 5 – 10 vor Unterrichtsende untersagt. Oberstufenschüler können das Schulgelände zwar verlassen, sie tun dies aber auf eigene Gefahr, d.h. sie unterliegen dann nicht mehr dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.

2.6. Mit dem Gong zwei Minuten vor Pausenende begeben sich die Schüler unverzüglich zu ihren Unterrichtsräumen. Der Gong um 09.43 Uhr bzw. 11.31 Uhr zeigt den Beginn des Unterrichts an.

  1. Verhalten der Schüler nach Unterrichtsschluss

3.1. Nach Unterrichtsschluss stellen die Schüler die Stühle auf, schließen die Fenster, schalten die Beleuchtung aus und verlassen unverzüglich die Unterrichtsräume und das Schulgelän-de. Die Raumtür wird vom Fachlehrer abgeschlossen.

3.2. Denjenigen Schülern, die bis zur Abfahrt ihres Busses/Zuges in der Schule bleiben, stehen Aufenthaltsräume zur Verfügung.

  1. Unfälle und Schäden

4.1. Jeder Schüler hat sich so zu verhalten, dass er andere nicht gefährdet, dass Unfälle vermieden werden und fremdes Eigentum nicht beschädigt wird. Deshalb gilt:

• Gegenstände, die besonders geeignet sind, Unfälle zu verursachen, dürfen nicht in die Schule mitgenommen werden. Die Lehrer sind berechtigt, solche Gegenstände für eine befristete Zeit einzuziehen.

• Das Befahren des Schulgeländes darf erst ab 13.15 Uhr im Schritttempo erfolgen. Das Parken ist deshalb erst ab 13.15 Uhr an den dafür ausgewiesenen Stellen erlaubt.

• Werden Schäden an Schulgebäude und Schuleinrichtung erkannt, sind sofort der nächste Lehrer, der Hausmeister oder das Sekretariat zu benachrichtigen.

• Zwischen Unterrichtsbeginn und Unterrichtsschluss dürfen Schüler der Klassen 5 – 10 das Schulgelände nicht verlassen.

• Den Anweisungen von Lehrkräften und von Oberstufenschülern, die zur Unterstützung Aufsicht führender Lehrer eingesetzt sind, ist Folge zu leisten.

4.2. Hat ein Schüler innerhalb der Schule oder auf dem Schulweg einen Unfall, so ist dieser unverzüglich dem Sekretariat zu melden.

4.3. Die Schüler sind auf dem Schulgelände und dem direkten Schulweg gegen Unfall (Personenschäden) versichert.

4.4. Versicherungsschutz für Kleidungsstücke, Schulmappen, Musikinstrumente und andere Gegenstände besteht nur, sofern diese für den planmäßigen Unterricht oder sonstige Schulveranstaltungen benötigt und ordnungsgemäß aufbewahrt werden. Geld und Wertgegenstände sind in keinem Fall versichert.

4.5. Jeder Schüler ist verpflichtet, Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln, er muss auf Sauberkeit achten. Deshalb ist alles, was zu Verunreinigung und Beschädigung führen könnte, zu vermeiden (wie z.B. Mitbringen von Permanent-Marker). Das Kaugummikauen auf dem Schulgelände ist zu unterlassen.

  1. Sicherheit, Raumgestaltung, Fundsachen

5.1. Jeder Schüler ist verpflichtet, Schulräume und das Schulgelände sauber zu halten. Dazu gehört in allen Klassen- und Jahrgangsstufen die Tafelreinigung am Ende oder zu Beginn der nächsten Stunde. Für die Einhaltung dieser Grundregeln sind die jeweils unterrichtenden Fachlehrer, insbesondere die Klassen- und
Stammkursleiter, verantwortlich.

5.2. Die vom Klassenleiter vorgenommene Tisch- und Sitzordnung ist verbindlich.

5.3. Die Ausgestaltung der Klassenräume (auf keinen Fall die Tafel-Wand!!) erfolgt in Absprache mit dem Klassenleiter.
5.4. Alle Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben. Nach Ablauf einer Frist von 6 Monaten kann die Schule über die Fundsachen verfügen.

  1. Mitteilungen

Mitteilungen und Bekanntmachungen an den Informationstafeln bedürfen der Genehmigung der Schulleitung.

  1. Teilnahme schulfremder Personen am Unterricht

Die Teilnahme schulfremder Personen am Unterricht ist nur in Absprache mit dem Fachlehrer und der Schulleitung gestattet.

  1. Sonderräume

Die Benutzung der Bibliothek, der Sportstätten und der Computerräume ist in gesonderten Ordnungen geregelt.

In den Fachräumen (Naturwissenschaften, usw.) gilt der von den unterrichtenden Lehrern erstellte Sitzplan.

  1. Raumbenutzung außerhalb der regulären Unterrichtszeiten

Wer außerhalb der planmäßigen Unterrichtszeiten Schulräume nutzen will, braucht dafür die Ge-nehmigung des Schulleiters. Diese ist rechtzeitig (in der Regel eine Woche vorher) einzuholen.
Der Hausmeister ist zu verständigen.

  1. Alarm

Das Verhalten im Gefahrenfall ist dem jeweiligen Alarmplan zu entnehmen.

  1. Benutzung von Handys und Aufzeichnungs- und Abspielgeräten

Jeglicher Gebrauch von Handys und privaten Aufzeichnungs- und Abspielgeräten (Bild und Ton) ist auf dem Schulgelände nicht erlaubt. Diese Geräte (einschließlich Zubehör, z.B. Kopfhörer) müssen ausgeschaltet sein und dürfen nicht bereitgehalten oder sichtbar mitgeführt werden.

Für individuelle Ausnahmen ist eine vorherige Absprache mit der jeweils unterrichtenden Lehrkraft erforderlich.

Das Empfangen und Weiterleiten/Senden von Bildern, Tonaufnahmen und Filmen über kabellose Schnittstellen oder Verkabelung der Handys u.a. ist auf dem Schulgelände untersagt.

Bei einem Verstoß werden die Geräte ausgeschaltet, von der Lehrkraft eingezogen und im Sekretariat abgegeben; bei nicht volljährigen Schülern wird das Gerät den Eltern, bei Verstoß gegen die Jugendschutzbestimmungen der Polizei ausgehändigt.

Bei Leistungsüberprüfungen kann die Nutzung von unerlaubten Hilfsmitteln (von elektronischen Geräten, z.B. Handy) als Täuschungsversuch gewertet werden.

Die Geräte sind bei Verlust nicht versichert.

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Ergänzend zu Punkt 11 gilt:

Die Nutzung von Smartphones, Tablets und anderen internetfähigen Geräten ist an eigens dazu ausgewiesen Bereichen unter folgenden Bedingungen erlaubt:

• Die Geräte werden ausschließlich zu unterrichtsrelevanten Zwecken genutzt
• Die Bildschirminhalte sind auf Verlangen einer Lehrkraft zu präsentieren
• Bei Verstößen kann die Schülerin/der Schüler von einer weiteren Nutzungsberechtigung ausgeschlossen werden.

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